Was darf in einer Tiefgarage gelagert werden? >> Dos & Don´ts

Tiefgaragen sind primär für das Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Dennoch stellen sich viele die Frage: Was darf in einer Tiefgarage gelagert werden? Die Antwort hängt von gesetzlichen Vorgaben, Brandschutzrichtlinien und regionalen Bestimmungen ab. Hier findest du eine praktische Übersicht, was erlaubt ist – und was nicht.
Allgemeine Richtlinien: Was sagt das Gesetz zur Lagerung in einer Tiefgarage?
Bevor wir uns den spezifischen Gegenständen widmen, lohnt es sich, einen Blick auf die allgemeinen Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften in Deutschland zur Lagerung in Tiefgarage zu werfen. Brandschutzbestimmungen und Sicherheitsvorschriften sind hierbei von entscheidender Bedeutung.
In Deutschland regeln die jeweiligen Garagenverordnungen der Bundesländer, wie eine Tiefgarage genutzt werden darf:
- Grundsätzlich ist sie zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht.
- Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden.
- Die Lagerung von Zubehör wie Autoreifen, Dachboxen, Wagenhebern oder Pflegemitteln (z. B. Frostschutzmittel, Scheibenreiniger) ist in geringen Mengen in Kleingaragen bis 100 m² Fläche erlaubt.
- In Großgaragen, die meist öffentlich genutzt werden, ist jegliche Art der Lagerung – etwa von Möbeln, Kartons oder Sportgeräten – untersagt.
- Auch die zweckfremde Nutzung als Hobbyraum, Büro oder Partyraum ist verboten und kann zu Bußgeldern oder Kündigungen führen.
Was darf ich in einer Tiefgarage lagern?
Reifen sicher in der Tiefgarage lagern
Das Lagern von Autoreifen in einer Tiefgarage ist üblich und in der Regel unproblematisch.
Auch aus brandschutztechnischer Sicht ist es in Deutschland kein Problem – solange die Reifen ordentlich und platzsparend gelagert werden. Zwar gelten Reifen als brennbar, stellen jedoch bei sachgemäßer Lagerung kein erhöhtes Brandrisiko dar. Wichtig ist, dass sie die Stellplatzgrenzen nicht überschreiten, keine Fluchtwege blockieren und nicht in der Nähe von Wärmequellen liegen.
Achte darauf, die Reifen sauber und trocken zu halten, um eine längere Lebensdauer zu gewährleisten – vorzugsweise auf Paletten. Wenn du dazu noch mehr erfahren möchtest, haben wir weitere hilfreiche Tipps zur Lagerung von Autoreifen für dich.
Darf man Dachboxen in der Tiefgarage aufbewahren?
Ja, die Aufbewahrung von Dachboxen in der Tiefgarage ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass die Boxen trocken, sauber und vor direkter Sonneneinstrahlung sowie Witterung geschützt gelagert werden. Außerdem sollten sie stabil stehen, um Unfälle zu vermeiden. Viele nutzen daher ihre Tiefgarage als praktischen Lagerort außerhalb der Saison.
Weitere Gegenstände, die für die Lagerung in der Tiefgarage zulässig sind
- Werkzeuge und Kleinteile (z. B. Wagenheber, Ersatzteile, Reinigungs-/Pflegemittel): In „unerheblichen Mengen“ und in dicht verschlossenen Behältern erlaubt.
- Kleine Metallspinde oder Metallregale für Fahrzeugzubehör: Unter bestimmten Bedingungen sind solche Aufbewahrungsmöglichkeiten gestattet — sofern sie nicht die Stellplatzfunktion oder Fluchtwege beeinträchtigen
Was darf nicht oder nur bedingt in einer Tiefgarage gelagert werden?
Brennbare Flüssigkeiten in der Tiefgarage
Zu den Gegenständen, die nicht bzw. unter strengen Auflagen in einer Tiefgarage gelagert werden dürfen, gehören brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Öle oder Lösungsmittel. Diese stellen ein erhebliches Brandrisiko dar und können zu schwerwiegenden Unfällen führen.
In Deutschland ist die Lagerung von Kraftstoffen in Tiefgaragen stark eingeschränkt. Gemäß den Garagenverordnungen der Bundesländer dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in "unerheblichen Mengen" aufbewahrt werden. Dies bedeutet, dass die Lagerung von größeren Mengen Benzin oder Diesel in Tiefgaragen in der Regel nicht gestattet ist. In Kleingaragen (bis 100 m²) dürfen maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel gelagert werden, sofern sie in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Für Benzin sind beispielsweise verschließbare Kanister in der DIN-Norm 7274 oder 16904 zugelassen. Für Öle und Lösungsmittel gelten eigene Vorschriften, die in der jeweiligen Garagenverordnung oder den geltenden Brandschutzrichtlinien festgelegt sind.
Weitere unzulässige Gegenstände, die typischerweise verboten sind
- Gasflaschen: Gase wie Grillgas oder Propan stellen ein erhebliches Risiko bei Hitze oder Beschädigung dar. In geschlossenen Tiefgaragen sind sie grundsätzlich untersagt.
- Möbel, große Kartons, Hausrat, Sperrgüter: Sie gelten als Brandlast und blockieren schnell Stellflächen oder Rettungswege. Ihre Lagerung ist weder brandschutzkonform noch erlaubt in der Zweckbestimmung von Tiefgaragen.
- Gefahrstoffe: Lösungsmittel, Lacke, Öle und Reinigungsmittel dürfen nur in Kleinstmengen und geeigneten Behältern vorhanden sein. Größere Mengen erhöhen das Brand- und Explosionsrisiko erheblich.
- Elektrische Anlagen oder Werkstätten mit offenem Feuer: Offene Flammen oder strombetriebene Geräte mit starker Wärmeentwicklung sind brandschutztechnisch nicht zulässig.
Wichtig: Welche Mengen bzw. Größe zulässig sind, unterscheidet sich je nach Region, Bauklasse (Klein-, Mittel-, Großgarage) und Vertrag (z. B. Mietvertrag, Garagenordnung).
Tipps für sicheres Lagern in Tiefgaragen im Überblick
1. Klärung mit Eigentümer*in / Verwaltung / Vertrag
Die Garagenordnung oder der Mietvertrag kann eigene Regeln enthalten, die über gesetzliche Mindestbestimmungen hinausgehen.
2. Brand- und Explosionsschutz beachten
Keine Blockierung von Flucht- und Rettungswegen, keine Anhäufung von brennbarem Material, gute Belüftung, Abstand zu Wärmequellen.
3. Geeignete Behälter nutzen
Für Flüssigkeiten und Stoffe nur zugelassene, dichte und bruchsichere Kanister oder Behälter verwenden.
4. Inventar klein und sinnvoll halten
Nur Gegenstände lagern, die tatsächlich dem Fahrzeug zugeordnet sind, und in angemessenen Mengen.
5. Regelmäßige Kontrolle
Überprüfe Lagerung, Zustand der Behälter und Brandschutzmaßnahmen regelmäßig.
Lageralternativen für Gegenstände, die nicht in einer Tiefgarage werden können
Für Gegenstände, die aufgrund von Brandschutzvorschriften oder anderen Sicherheitsbedenken nicht in einer Tiefgarage gelagert werden können, braucht es Alternativen – hier bieten sich zum Beispiel die Lagerräume bei MyPlace an. Auf einer Lagerfläche von einem bis 50 Quadratmetern kannst du alles sicher, trocken und sauber lagern. Für eine stressfreie Lagerung ist die richtige Transport- und Lagerorganisation wichtig. Dazu gehört beispielsweise, sich vorab eine Übersicht zu verschaffen, alles richtig zu verpacken, zu beschriften und anschließend platzsparend zu deponieren. Wir haben für dich die wichtigsten Tipps zum richtigen Einlagern gesammelt.
Was ist, wenn ich keine Tiefgarage für mein Auto habe?
Auch hierfür haben wir bei MyPlace eine Lösung! Bei uns kannst du nicht nur Gegenstände lagern, die nicht in einer Tiefgarage aufbewahrt werden können, sondern auch den Tiefgaragenplatz komplett ersetzen, indem du dein Fahrzeug bei uns abstellst.
Hierzu bieten wir an vielen deutschen Standorten geräumige mietbare Stellplätze in verschiedenen Größen an. Durch unser eigenes Videoüberwachungssystem und umfassende Sicherheitsvorkehrungen musst du dir außerdem keine Sorgen über die Sicherheit deiner Fahrzeuge machen.
Fazit: Sicherheit und Vorschrift haben Vorrang
Die Lagerung in Tiefgaragen unterliegt strengen Regeln – aus gutem Grund. Beachtest du die gesetzlichen Vorgaben und lagert nur, was erlaubt ist, kannst du zusätzlichen Platz sicher und sinnvoll nutzen. Für alles andere gibt es professionelle Lagermöglichkeiten, wie in einem unserer 70 Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Und denk daran: Was heute geduldet wird, kann morgen verboten sein. Also informiere dich regelmäßig über aktuelle Vorschriften! Und solltest du doch zusätzlichen Platz brauchen, helfen wir dir bei MyPlace gerne, dein perfektes Lagerraumabteil zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Lagerung in der Tiefgarage
Sind Gasflaschen in Tiefgaragen erlaubt?
Nein, in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Lagerung von Gasflaschen (z. B. Propan, Grillgas, etc.) in Tiefgaragen aufgrund der hohen Explosionsgefahr verboten.
Darf ich eine Tiefgarage als Lagerraum nutzen?
Nur eingeschränkt. Sie ist primär für Fahrzeuge gedacht. Zweckfremde Nutzung, z. B. als reiner Lagerraum, Hobbyraum oder Büro, ist unzulässig und kann zu Sanktionen führen.
Wie viele Reifen darf ich in einer Tiefgarage lagern?
In der Regel ist ein Reifensatz (vier Stück) pro Stellplatz erlaubt – sofern ordentlich und brandschutzkonform gelagert.
Welche Strafen drohen bei falscher Nutzung?
Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses – abhängig von Hausordnung, Vertrag und lokalen Vorschriften.
Was kann ich tun, wenn ich mehr lagern möchte?
Nutze dafür externe Lagerangebote wie MyPlace, die sichere, saubere und rechtlich zulässige Lagerräume bereitstellen.
Zanyar Ghamishe

Zanyar Ghamishe ist seit 2021 Mitarbeiter der MyPlace-Filiale in Wien Favoriten. Dank seiner umfangreichen Arbeitserfahrung berät er zahlreiche Kund*innen und verfügt über eine breite Expertise in allen Belangen rund ums Thema Storage.